DOKUMENTENÜBERSETZUNGEN

Das Übersetzungsbüro POLYGLOT bietet eine Vielfalt von Dienstleistungen dieser Art an.  Normalerweise beinhaltet Dokumentenübersetzung auch notarielle Beglaubigung. Unser Übersetzungsbüro bietet sowohl Übersetzungen mit notarieller Beglaubigung als auch mit Beglaubigung durch einen beeidigten Übersetzer.
 

Zur Übersetzung bestimmte Dokumente können in zwei Gruppen eingeteilt werden:

  • Übersetzung von persönlichen Dokumenten (Pässe, Dokumente über den beruflichen Werdegang, verschiedene Arten von Zertifikaten).
  • Übersetzung von korporativen Unterlagen (Stiftung, Geschäfts- und Zulassungsunterlagen), Ausschreibungen und Anträge,
  • Zertifikate, Prüfberichte, Referenzen,
  • Finanzdokumente (Geschäftspläne, Buchhaltungsunterlagen und Erklärungen),
  • Vertragsdokumentation (Vereinbarungen, Verträge, Änderungen und Nachträge).


Wir haben eine hohe Anzahl von Dokumenten spezifischer und allgemeiner Natur übersetzt. Dies befähigt uns dazu, alle Aufträge, die mit der Übersetzung von Dokumenten verbunden sind, einwandfrei, korrekt und in Übereinstimmung mit der richtigen Form auszuführen. 
 

Notarielle Beglaubigung:

Echtheit der Unterschrift des Übersetzers - sollte der Notar über keine Kenntnisse in der übersetzten Sprache verfügen, so kann die Übersetzung von einem professionellen Übersetzer übernommen werden, der dem Notar persönlich bekannt ist. In diesem Fall zertifiziert der Notar die Echtheit der Unterschrift des Übersetzers, der das jeweilige Dokument übersetzt hat. Dies beweist die Identität des Übersetzers und der Person, die den Übersetzungsauftrag gegeben hat. Trotz des verbreiteten Vorurteils überprüft der Notar die Korrektheit der Übersetzung nicht, denn er/sie ist nicht dazu verpflichtet, über Fremdsprachenkenntnisse zu verfügen und Fremdsprachen fließend zu sprechen. Tatsächlich beschränkt sich die Zertifizierung von Unterschriften auf die Unterschrift und den Stempel der Eintragung im Register des zertifizierenden Notars, wo der Name und die Diplomnummer des Übersetzers, der die jeweilige Übersetzung ausgeführt hat, verzeichnet ist.
 

Kopien von Dokumenten - Der Notar bescheinigt die Korrektheit der Kopien von Dokumenten oder Auszügen von Dokumenten, die von Rechtskörperschaften ausgestellt wurden, vorausgesetzt, dass sie nicht mit der Rechtsprechung der Republik von Lettland im Widerspruch stehen.
Die Korrektheit von Kopien wird von einem Notar bescheinigt im Fall, dass die Kopie notariell beglaubigt wurde bzw. eine Kopie des Dokuments, die von einer juristischen Person angefertigt wurde, die auch das Originaldokument ausgestellt hatte.
 

Kopien einer Übersetzung mit notariell beglaubigter Unterschrift des Übersetzers. Tatsächlich wird dies wie folgt ausgeführt: das Originaldokument und die Übersetzung werden zusammengebunden und geheftet und vom Notar gestempelt. Der Notar fertigt von allen Seiten im Heft (d. h. das Original und die Übersetzung) und bescheinigt diese Fotokopie auf dieselbe Weise wie etwa die Kopie einer Heiratsurkunde oder eines Dokuments zum beruflichen Werdegang.

Bedingungen für notariell beglaubigte Übersetzungen: beginnend mit wenigen Stunden (für die Übersetzung von Standardunterlagen wie Pässen, Diplomen, Geburtsurkunden, usw.).

Bitte beachten Sie: Notarielle Übersetzungen stehen nur an Wochentagen zur Verfügung, in Übereinstimmung mit dem Arbeitsplan des Notars.

Zusätzlich zur notariellen Beglaubigung bieten wir auch Dokumentenüberprüfung, die mit der Unterschrift des Übersetzers und einem Siegel des Übersetzungsbüros versehen wird.